Unfall
Unfallversicherung
Obligatorische Unfallversicherung nach UVG (alle Novartis Standorte in der Schweiz)
Die Unfallversicherung nach UVG wird durch die Suva sowie 24 weitere Versicherer durchgeführt. Die Suva versichert bereits seit 1918 hauptsächlich Betriebe des Produktionssektors. Die Versicherer nach Art. 68 UVG – private Versicherungseinrichtungen, öffentliche Unfallversicherungskassen und anerkannte Krankenkassen – versichern die Betriebe des Dienstleistungssektors und betreiben zusammen eine Ersatzkasse für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nicht versichert worden sind und die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen. Novartis ist bei der SUVA versichert.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt ist, ist automatisch bei diesem gegen Unfall versichert (UVG-versichert). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können deshalb bedenkenlos die KVG-Versicherung "ohne Unfall" abschliessen. Je nach Krankenkasse ergibt sich dadurch ein Prämienrabatt von bis zu 10 Prozent. Die UVG-Versicherung übernimmt sowohl die Heilungskosten von Berufsunfällen als auch jene von Nichtberufsunfällen, d.h. von Unfällen in der Freizeit. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung tritt dann wieder in Kraft, und die Prämie erhöht sich. Sind Sie teilzeitangestellt und beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden, dann versichert Sie der Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle (inklusive Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg). Unfälle ausserhalb dieses beruflichen Rahmens sind nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Schliessen Sie deshalb eine zusätzliche Unfallversicherung ab.
Im Übrigen: Die Unfallversicherung nach UVG bietet einen viel besseren Schutz als die Unfallversicherung nach KVG (Grundversicherung mit Unfalldeckung). Wer nach UVG versichert ist, muss keine Kostenbeteiligung bezahlen. Zudem sieht das UVG bei schweren Unfällen weitere Leistungen vor, wie zum Beispiel Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten, Integritätsentschädigung, Entschädigung für Arbeitslose und anteilige Übernahme der Bestattungskosten. Leistungserbringer von Novartis ist die SUVA.
UVG-Leistungsübersicht (suva.ch)
Sofern Sie in Ihrer Privaten Krankenversicherung zusatzversichert sind oder über den Standort Rotkreuz unfallzusatzversichert sind - d.h Leistungen, die über das UVG hinausgehen gehen, z.B Halbprivat oder Privatpatient - empfiehlt es sich vor Spitaleintritt, sich kurz mit dem Spital, und Ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren. Melden Sie den Versicherungsstatus vor der Behandlung dem behandelden Spital (1.- 2.- oder 3t Klasse) mitzuteilen, ansonsten das Spital nur Grunddeckungs- (3t Klasse) Massnahmen einleitet.
Unfallzusatzversicherung UVG-Z (gilt nur für den Novartis Standort Rotkreuz, ZG)
Sind Sie Sandoz Pharmaceuticals AG oder Novartis Pharma AG Mitarbeiter? Dann sind Sie UVG-Zusatz versichert und verweisen Sie das Spital an die Generali Versicherungen - Police Nr. 23 002 103 für eine Kostengutsprache. Aus der Schweiz: 0800 82 84 86, aus dem Ausland: +41 58 472 00 00. Ergänzende Unfallversicherung zum UVG bei der Generali Allgemeine Versicherungen AG. Im Bestreben, einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, wurde vom Novartis Standort Rotkreuz die folgende Zusatzversicherung abgeschlossen, siehe folgenden Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Generali:
Behandlungskosten und Kostenerstattung
Die Generali übernimmt folgende Kosten, wenn sie höher sind als
als die gesetzlichen Leistungen und solange die versicherte
versicherte Person Pflegeleistungen und Kostenerstattungen
nach UVG oder MVG erhält:
a) Medizinische Kosten:
Die notwendigen Aufwendungen für Behandlungen
die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden.
Spitalkosten (Privatzimmer) und Behandlungskosten,
Mahlzeiten und Erfrischungen bei ärztlich verordneter
Rekonvaleszenzbehandlung, die in einer spezialisierten Einrichtung
Einrichtung mit unserer Zustimmung durchgeführt wird.
b) Häusliche Pflege:
Während der Behandlung
a) hat die versicherte Person Anspruch auf ärztlich verordnete
häusliche Krankenpflege, wenn sie von Fachpersonen
einer nach KVG anerkannten Organisation durchgeführt wird.
c) Hilfe im Haushalt:
Wir übernehmen die Kosten, wenn der Grad der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person
Arbeitsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt und der Arzt
Arzt der versicherten Person Hilfe bei der täglichen
Haus- und Gartenarbeit verordnet hat. Wird die Haushaltshilfe
von einer KVG- oder UVG-anerkannten Organisation erbracht,
zahlen wir maximal 60 Franken pro Tag. Wenn die Person
Haushaltshilfe nicht einer anerkannten
einer anerkannten Organisation an, bezahlen wir maximal
30 Franken pro Tag. Keine Entschädigung wird gezahlt an
den Ehepartner oder Personen, die mit der versicherten Person
im gleichen Haushalt leben. Wir zahlen maximal
von CHF 3'000 pro Unfall.
d) Medizinische Hilfsmittel:
Wir übernehmen die Kosten für medizinische Hilfsmittel. Dies gilt
für alle provisorischen und definitiven Prothesen,
die Erstanschaffung von Krücken, Stützen, Hörgeräten
Hörgeräte, Standardbrillen oder Kontaktlinsen.
Wir bezahlen die Reparatur oder den Ersatz (Wieder
Wiederbeschaffungswert), wenn sie bei einem
einem versicherten Ereignis beschädigt oder zerstört wurden.
e) Sachschäden:
Ist nach einem versicherten Unfall eine ärztliche Behandlung erforderlich
Unfall ärztliche Behandlung erforderlich, übernehmen wir die Kosten für die Reinigung, Reparatur
oder Wiederbeschaffung (zum Neuwert) von Kleidungsstücken
oder anderer persönlicher Gegenstände, die sich im Besitz der versicherten Person
Besitzes. Wir übernehmen auch die Kosten für die Reinigung des
Fahrzeugs oder anderer Gegenstände im Besitz von Privatpersonen
Privatpersonen, die an der Rettung und dem Transport der
versicherten Person beteiligten Privatpersonen (max. CHF 5'000.- pro Fall).
f) Alternativmedizin:
Wir übernehmen die Kosten für alternative Therapien, wenn sie
von einem von uns anerkannten Naturheilpraktiker durchgeführt werden oder
einem Arzt der Schweizerischen Ärztegesellschaft (SMH) (max.
CHF 70 pro Sitzung; max. 20 Sitzungen pro Fall).
g) Persönliche Kosten für einen Spitalaufenthalt:
Gegen Vorlage der Belege übernehmen wir die
persönlichen Kosten für einen Aufenthalt in einem Privatzimmer
die der versicherten Person vom Spital in Rechnung gestellt werden
(z. B. Fernsehmiete, privates Telefon; max.
CHF 500.- pro Unfall).
h) Transportkosten:
Wir bezahlen die Kosten für den Transport der versicherten Person
nach dem Unfall, sofern sie im Zusammenhang
die medizinische Behandlung betreffen (z. B. Transport zum nächstgelegenen
Arzt, Spital, Verlegung in ein anderes Spital, Fahrten
zur Teilnahme an verordneten Therapien und Kontrolluntersuchungen).
Die Kosten für einen Flugtransport übernehmen wir nur, wenn
er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Wir zahlen nur die
Kosten für den Transport mit einem Privatfahrzeug (z. B. Taxi), wenn
der versicherten Person nicht zugemutet werden kann
öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Zug, Straßenbahn, Bus) zu benutzen.
i) Such- und Rettungseinsätze:
Wir zahlen die Kosten für Such- und Rettungsmassnahmen zur Bergung des Leichnams der versicherten Person, wenn der Tod als Folge eines versicherten Unfalls oder einer Erschöpfung (max.CHF 50'000 pro Unfall).
Aus diesem Auszug können keine Ansprüche abgeleitet werden. Massgebend sind in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen und die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.
Unfallzusatzversicherung (übrige Novartis Standorte)
Einzelunfallversicherung in Ergänzung zum UVG abschliessen oder in der privaten Krankenversicherung integrieren.
Wer bei einem unfallbedingten Spitalaufenthalt im 2-Bett-Zimmer (halbprivat) oder im 1-Bett-Zimmer (privat oder sogar privat weltweit) gepflegt werden will oder das Spital, die Ärztin oder den Arzt frei wählen möchte, benötigt eine Spitalzusatzversicherung mit Unfalldeckung. Wer nach einem Unfall nicht auf zusätzliche Leistungen im ambulanten Bereich (z.B. nichtärztliche Psychotherapie, Behandlung durch Naturheiler) verzichten will, schliesst auch die ambulante Zusatzversicherung mit Unfalldeckung. Gerne beraten wir Sie ausführlich, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns.
Unfall melden
Die SUVA, der Versicherer der Unfallgrundversicherung, ist verpflichtet, Leistungen im Voraus zu erbringen und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) zu berücksichtigen. Leistungen, die darüber hinausgehen, können bei der Unfallzusatzversicherung Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bitte wenden Sie sich - neben der SUVA - auch an Ihre Krankenzusatzversicherung, da das Spital sonst nur Massnahmen der Grundversicherung einleiten wird.
- Sie können einen Unfall bei der SUVA direkt online melden. Der gemeldete Unfall wird automatisch bearbeitet und an die SUVA weitergeleitet. Bitte benutzen Sie den folgenden Link: UKA Send (novartis.intra)
- Sofern Sie in Ihrer Privaten Krankenversicherung zusatzversichert sind oder über den Standort Rotkreuz unfallzusatzversichert sind - d.h Leistungen, die über das UVG hinausgehen gehen, z.B Halbprivat oder Privatpatient - empfiehlt es sich vor Spitaleintritt, sich kurz mit dem Spital, und Ihrer Krankenzusatzversicherung oder P&O in Rotkreuz zu informieren. Melden Sie den Versicherungsstatus vor der Behandlung dem behandelden Spital (1.- 2.- oder 3t Klasse) mitzuteilen, ansonsten das Spital nur Grunddeckungs- (3t Klasse) Massnahmen einleitet.
Sie verlassen Novartis Schweiz?
Mitarbeitende von Novartis sind für Unfälle gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 8 Wochenstunden, besteht dieser Versicherungsschutz für Nichtberufsunfall. Für Mitarbeitende, die gegen Nichtberufsunfälle versichert sind und beispielsweise einen unbezahltem Urlaub planen oder die die Firma verlassen, endet die Versicherung für Nichtbetriebsunfälle mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet.
Anschliessend deckt eine kollektiv von Novartis abgeschlossene Abredeversicherung die Mitarbeitenden für Nichtberufsunfälle gemäss den Leistungen des UVG für maximal 6 aufeinander folgende Monate. Die Abredeversicherung endet entweder mit dem Ende des unbezahlten Urlaubs, mit Antritt einer neuen Stelle mit Nichtberufsunfallversicherungsdeckung, auf alle Fälle mit Ablauf der 6 Monate.
Nach Ablauf dieser Frist, müssen Sie selbst für eine angemessene Unfallversicherungsdeckung besorgt sein (z.B. durch Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse).
Weitere Informationen
Versicherungsberatung Novartis
+41 61 324 97 97
novartis.versicherungsberatung @ novartis.com