Unfall

Unfallversicherung

Obligatorische Unfallversicherung nach UVG (alle Novartis Standorte in der Schweiz)

Die Unfallversicherung nach UVG wird durch die Suva sowie 24 weitere Versicherer durchgeführt. Die Suva versichert bereits seit 1918 hauptsächlich Betriebe des Produktionssektors. Die Versicherer nach Art. 68 UVG – private Versicherungseinrichtungen, öffentliche Unfallversicherungskassen und anerkannte Krankenkassen – versichern die Betriebe des Dienstleistungssektors und betreiben zusammen eine Ersatzkasse für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nicht versichert worden sind und die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen. Novartis ist bei der SUVA versichert. 

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt ist, ist automatisch bei diesem gegen Unfall versichert (UVG-versichert). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können deshalb bedenkenlos die KVG-Versicherung "ohne Unfall" abschliessen. Je nach Krankenkasse ergibt sich dadurch ein Prämienrabatt von bis zu 10 Prozent. Die UVG-Versicherung übernimmt sowohl die Heilungskosten von Berufsunfällen als auch jene von Nichtberufsunfällen, d.h. von Unfällen in der Freizeit. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung tritt dann wieder in Kraft, und die Prämie erhöht sich. Sind Sie teilzeitangestellt und beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden, dann versichert Sie der Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle (inklusive Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg). Unfälle ausserhalb dieses beruflichen Rahmens sind nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Schliessen Sie deshalb eine zusätzliche Unfallversicherung ab.

Im Übrigen: Die Unfallversicherung nach UVG bietet einen viel besseren Schutz als die Unfallversicherung nach KVG (Grundversicherung mit Unfalldeckung). Wer nach UVG versichert ist, muss keine Kostenbeteiligung bezahlen. Zudem sieht das UVG bei schweren Unfällen weitere Leistungen vor, wie zum Beispiel Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten, Integritätsentschädigung, Entschädigung für Arbeitslose und anteilige Übernahme der Bestattungskosten. Leistungserbringer von Novartis ist die SUVA.

UVG-Leistungsübersicht (suva.ch)

Sofern Sie in Ihrer Privaten Krankenversicherung zusatzversichert sind oder über den Standort Rotkreuz unfallzusatzversichert sind - d.h Leistungen, die über das UVG hinausgehen gehen, z.B Halbprivat oder Privatpatient - empfiehlt es sich vor Spitaleintritt, sich kurz mit dem Spital, und Ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren. Melden Sie den Versicherungsstatus vor der Behandlung dem behandelden Spital (1.- 2.- oder 3t Klasse) mitzuteilen, ansonsten das Spital nur Grunddeckungs- (3t Klasse) Massnahmen einleitet.


Unfall melden

Die SUVA, der Versicherer der Unfallgrundversicherung, ist verpflichtet, Leistungen im Voraus zu erbringen und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) zu berücksichtigen. Leistungen, die darüber hinausgehen, können bei der Unfallzusatzversicherung Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bitte wenden Sie sich - neben der SUVA - auch an Ihre Krankenzusatzversicherung, da das Spital sonst nur Massnahmen der Grundversicherung einleiten wird.  

  • Sie können einen Unfall bei der SUVA direkt online melden. Der gemeldete Unfall wird automatisch bearbeitet und an die SUVA weitergeleitet. Bitte benutzen Sie den folgenden Link: UKA Send (novartis.intra)  
  • Sofern Sie in Ihrer Privaten Krankenversicherung zusatzversichert sind oder über den Standort Rotkreuz unfallzusatzversichert sind - d.h Leistungen, die über das UVG hinausgehen gehen, z.B Halbprivat oder Privatpatient - empfiehlt es sich vor   Spitaleintritt, sich kurz mit dem Spital, und Ihrer Krankenzusatzversicherung oder P&O in Rotkreuz zu informieren. Melden Sie den Versicherungsstatus vor der Behandlung dem behandelden Spital (1.- 2.- oder 3t Klasse) mitzuteilen, ansonsten das Spital nur Grunddeckungs- (3t Klasse) Massnahmen einleitet. 

Abredeversicherung

Mitarbeitende von Novartis sind für Unfälle gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 8 Wochenstunden, besteht dieser Versicherungsschutz für Nichtberufsunfall. Für Mitarbeitende, die gegen Nichtberufsunfälle versichert sind und beispielsweise einen unbezahltem Urlaub planen oder die die Firma verlassen, endet die Versicherung für Nichtbetriebsunfälle mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet.

Anschliessend deckt eine kollektiv von Novartis abgeschlossene Abredeversicherung die Mitarbeitenden für Nichtberufsunfälle gemäss den Leistungen des UVG für maximal 6 aufeinander folgende Monate. Die Abredeversicherung endet entweder mit dem Ende des unbezahlten Urlaubs, mit Antritt einer neuen Stelle mit Nichtberufsunfallversicherungsdeckung, auf alle Fälle mit Ablauf der 6 Monate.

Nach Ablauf dieser Frist, müssen Sie selbst für eine angemessene Unfallversicherungsdeckung besorgt sein (z.B. durch Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse). 

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