Krankentaggeld

Wie lange erhält der Arbeitnehmer Lohn bei Krankheit in der Schweiz?

Offizielle Information des Bundes, der Kantone und Gemeinden: https://www.ch.ch/de/arbeit/arbeitsunfahigkeit/

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Es besteht eine Krankentaggeldversicherung:

Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben, wird jedoch zum Vorteil beider Vertragsparteien häufig im Arbeitsvertrag vorgesehen. Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben einen Anspruch auf 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Für die Leistungspflicht der Taggeldversicherung sind immer die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen massgebend. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Versicherungspolice ein Taggeld von 100% des Lohnes vorsieht.

Die dem Arbeitgeber vom Gesetz auferlegte Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall ist dann abgegolten, wenn die Versicherungslösung mindestens gleichwertig ist. Nach der Gerichtspraxis sind vertragliche Abmachungen zulässig, wonach der Arbeitgeber während einigen wenigen Karenztagen keinen Lohn zahlen muss (je nach Gericht 1 - 3 Karenztage). Taggelder von 80% des Lohnes während 720 Tagen gelten als gleichwertig wie die gesetzliche Lohnfortzahlung, welche zwar 100% Lohn vorsieht, jedoch für eine viel kürzere Zeitspanne. Für die Gleichwertigkeit ist ferner vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsprämie bezahlt.

Novartis hat sich für eine Lösung mit "Krankentaggeld" entschieden, diese bezweckt die Deckung des Lohnausfalles infolge Arbeitsunfähigkeit und ist ein besserer Schutz für Arbeitnehmer als mit "nur Lohnfortzahlung". Novartis bezahlt die Prämie zu 100% was ein schöner Vorteil ist, weil dies mehr Nettolohn für den Mitarbeiter bedeuted verglichen mit anderen Schweizer Arbeitgeber.

Gut zu Wissen:

 

Merkblatt Leistungsabwicklung Krankentaggeld

https://www.swica.ch/p/431_d_Merkblatt_Leistungsabwicklung.pdf

Merkblatt Abklärungen Krankentaggeld

https://www.swica.ch/p/433_d_Merkblatt_Abklaerungen_Krankentaggeld_KTG.pdf


Es besteht KEINE Krankentaggeldversicherung:

  • Regelung gemäss OR:
    Das Gesetz(Art. 324a Abs. 1 OR) bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu bezahlen hat, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für mindestens 3 Wochen und nachher angemessen länger zu entrichten (Art. 324a Abs. 2 OR). Die Lohnzahlung beträgt 100% ab dem ersten Krankheitstag (keine Karenztage). Zur Dauer s. unten (Tabelle).
  • Im Arbeitsvertrag, GAV oder NAV kann eine längere Dauer für die Lohnfortzahlungspflicht vorgesehen werden.
  • Sofern GAV oder NAV keine für die Arbeitnehmenden günstigere Regelung enthalten, wenden die Gerichte folgende Skalen zur Bestimmung der genauen Dauer an.
 

Basler Skala
BS, BL

Berner Skala
BE, AG, OW,
SG, West-CH

Zürcher Skala
ZH, GR

 1. Dienstjahr

 3 Wochen

 3 Wochen

 3 Wochen

 2. Dienstjahr

 2 Monate

 1 Monat

 8 Wochen

 3. Dienstjahr

 2 Monate

 2 Monate

 9 Wochen

 4. Dienstjahr

 3 Monate

 2 Monate

 10 Wochen

 5. Dienstjahr

 3 Monate

 3 Monate

 11 Wochen

 6. Dienstjahr

 3 Monate

 3 Monate

 12 Wochen

 7. Dienstjahr

 3 Monate

 3 Monate

 13 Wochen

 8. Dienstjahr

 3 Monate

 3 Monate

 14 Wochen

 9. Dienstjahr

 3 Monate

 3 Monate

 15 Wochen

 10. Dienstjahr

 3 Monate

 4 Monate

 16 Wochen

 11. Dienstjahr

 4 Monate

 4 Monate

 17 Wochen

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt mit jedem Dienstjahr von Neuem. Mehrere Absenzen im gleichen Jahr werden zusammengezählt.

Zur Lohnfortzahlung gehört nicht nur das Fixum, sondern auch alle weiteren Lohnbestandteile, sofern diese ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wären. Bei unregelmässigem Lohn wird auf eine repräsentative Periode von bis zu einem Jahr abgestellt.

Die gesetzliche Lohnfortzahlung darf nicht vertraglich wegbedungen werden. 

Quelle: Staatsekretariat für Wirtschaft

QM Prozess (Team VB intern)


Versicherte Leistungen des Novartis Krankentaggeld

Versichert sind 100% des Nettogehalts ab 1. Krankheitstag während längstens 720 Tagen innert 900 Tagen. Innerhalb der ersten 3 Monate der Firmenzugehörigkeit liegt die Gewährung der Gehaltsfortzahlung im Ermessen der Firma.


Übertrittsrecht in die Einzelversicherung

Beim Austritt aus der Firma haben Mitarbeitende das Recht in die Einzelversicherung der SWICA überzutreten, sofern sie in der Schweiz wohnen. Dieses Übertrittsrecht muss innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit schriftlichem Gesuch bei der SWICA geltend gemacht werden. Gültig sind die im Zeitpunkt des Übertritts geltenden Tarife und Bedingungen der SWICA.

Kein Übertrittsrecht besteht bei Stellenwechsel und Übertritt in die Krankentagegeldversicherung eines neuen Arbeitgebers und nach Erreichen des AHV-Pensionsalters.

Dieses Übertrittsrecht muss auf einem Formular geltend gemacht werden.