Frankreich
Krankenversicherung
seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU bestimmt der Arbeitsort über den Beitritt zur Krankenversicherung. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die insbesondere in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich wohnen und in der Schweiz arbeiten, haben ein Wahlrecht in Bezug auf die Krankenversicherung. Sie haben die Wahl, ob sie in der Krankenversicherung ihres Wohnstaates oder in der Schweiz nach KVG (obligatorische Krankenpflegeversicherung) versichert werden wollen. Hat sich der Grenzgänger für ein System entschieden, kann er nach dem Gesetz/Abkommen zwischen der EU und der Schweiz nicht in ein anderes Krankenversicherungssystem wechseln.
Grenzgänger aus Frankreich haben nur noch die folgenden zwei Möglichkeiten, sich zu versichern:
- "Couverture Maladie Universelle" CMU (System Frankreich) mehr darüber auf ameli.fr
- Nach Schweizer KVG-EU Tarif (Schweizer System). Wenn Sie sich für das Schweizer Versicherungssystem entscheiden, müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einem Schweizer KVG-Versicherer zum EU-Tarif versichern
KVG-EU-Tarif Rangliste für 2023* (Erwachsene)
- Helsana CHF 162.80 pro Monat, Kontaktperson für Novartis: Herr Bekiri
- Moove Sympany mit CHF 249.30, service @ sympany.ch
- Provita (SWICA) CHF 259.40, novartis @ swica.ch
Die Überprüfung der Versicherungspflicht ist in der Schweiz kantonal geregelt.
Jeder Kanton ist für die Überprüfung der Versicherungspflicht für seine Einwohner/-innen oder Grenzgänger/-innen selbst zuständig. Die Gemeinsame Einrichtung KVG übernimmt diese Aufgabe für die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Uri sowie für die Gemeinden Cham, Risch Rotkreuz, Steinhausen und die Stadt Zug. Gesuch für eine Befreiung
Website_kantonale Stellen_09_2018.xlsx (kvg.org)
*Achtung bei Wechsel Status Grenzgänger zu Status Wohnsitz Schweiz oder umgekehrt!
- Nehmen wir an, Ihr aktueller Status ist "Grenzgänger Frankreich oder Deutschland" und Sie zahlen z.B. eine monatliche Erwachsenen-Prämie bei Provita (Swica-Tochterfirma für das Grenzgängerkollektiv) von CH 287.30. Im Oktober planen Sie diesen Status aufzugeben, um in Schweiz zu wechseln, also Sie wechseln Ihren Status von a.) Grenzgänger zu b.) Status "Wohnsitz Schweiz".
- Wichtig: Informieren Sie Ihre Krankenkassen, in diesem Beispiel die "SWICA", innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des neuen Status. Teilen Sie Ihrer Krankenversicherung mit, Sie würden gerne eine neue Offerte haben, und zwar z.B. statt eine Provitaofferte, neu eine Swica Offerte. Wenn Sie diese Frist von 3 Monaten verpassen, sind Sie für das Folgejahr - in diesem Beispiel - im Schweizertarif der Provita "gefangen" und kann schmerzhafte Prämienerhöhungen von über 200% bedeuten! Die Komplexität, hat mit der Versichertenstruktur zu tun (ein EU-Grenzgänger-Kollektiv ist nicht gleich ein Schweizerisch/Kantonales Versichertenkollektiv!)
- Die Krankenversicherer sind an die gesetzlichen Grundlagen gebunden (Art. 35 Abs. 2 BV) und haben die übrigen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundsätze zu beachten wie z.B. das Gleichstellungsprinzig (Legalitätsprinzip). Das heisst, nach Verpassen dieser Frist, - auch mit der Begründung "das habe ich nicht gewusst" oder "das wurde mir nicht gesagt" - würde gegen das Legalitätsprinzip verstossen und findet deshalb rechtlich kein Gehör. Wie der Volksmund sagt "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht".
- Bitte informieren Sie das Servicecenter Novartis bei der Swica rechtzeitig über Ihre Absicht, Ihren Status zu ändern und verlangen Sie die entsprechende Offerte zum internen Krankenkassenwechsel. Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie sehen – als Einwanderer muss an einiges gedacht werden. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung
Weitere Informationen
Bei weiteren Fragen bezüglich Versicherungspflicht, wenden Sie sich direkt an die zuständige Stellen:
In der Schweiz
Gemeinsame Einrichtung KVG: Kontakt
In Frankreich
URSSAF: Le Travailleur frontalier en Suisse
Ameli: Vous êtes frontaliers suisse
Hausversicherung (Privathaftpflicht mit Hausrat für Mieter oder Vermieter) und Autoversicherung
Tipp: Gehen Sie persönliche auf die Agentur und holen Sie sich je Angebote ein bei:
- GROUPAMA in Saint Louis (F)
- AXA
- ALLIANZ und
- AVIVA