Privathaftpflicht (sehr empfehlenswert)

Das Wichtigste in Kürze

  • Deckt alle wichtigen Risiken ab: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen – zum Beispiel ein Mieterschaden oder ein Missgeschick, das Ihr Kind verursacht.
  • Keine Sorgen im Schadenfall: Die Haftpflicht ist nicht obligatorisch, aber ohne diese Versicherung haften Sie bei einem Schaden mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen, bis der Schaden abbezahlt ist.
  • Schutz für alle unter einem Dach: Die Haftpflichtversicherung schützt alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen.

Vorteile bei AXA

 


Grunddeckung (Axa)

  • Personenschäden: Wird durch ein Versehen oder einen Fehler Ihrerseits eine Person ernsthaft verletzt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die dadurch entstehenden Kosten.
  • Sachschäden: Sie zerkratzen versehentlich das Auto Ihres Nachbarn, oder der Ball Ihres Kindes landet im Fenster der Schule? Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
  • Obhutsschäden: Sollte sich in Ihrer Obhut Befindliches (Geliehenes, Gepachtetes, Gemietetes, Geleastes) kaputtgehen, ist dies grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
  • Mieterschäden: Wenn das Lavabo beim Auszug Risse oder das Parkett tiefe Schürfspuren aufweist, müssen Sie ohne Versicherung selbst für Reparatur oder Ersatz aufkommen. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung, bleibt Ihnen das erspart.
  • Eigentümerschäden: Wenn ein Gast auf Ihrer vereisten Treppe ausrutscht, können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer haftbar gemacht werden. Die Privathaftpflichtversicherung deckt entstehende Kosten.
  • Tier- und Hundehalterschäden: Falls Ihr Hund, Ihre Katze oder ein anderes Haustier bei Dritten Schäden anrichtet, müssen Sie für diese einstehen. 
  • Schäden als Velo-, E-Bike- oder Mofafahrer und -fahrerin: Wenn Sie mit Ihrem Zweirad das Eigentum oder die Gesundheit Dritter beeinträchtigen, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus dem Schadenfall.
  • Schäden aus selbstständiger Tätigkeit: Während Ihrer Arbeit als Selbstständige oder Selbstständiger verursachte Schäden sind bis zu einem Jahresumsatz von CHF 20'000 durch unsere private Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenn Sie mehr verdienen, benötigen Sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung.
  • Schäden aus neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeiten: Falls Sie eine neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Kulturorganisation oder im örtlichen Tennisclub ausüben, versichern wir Ihre Haftpflicht auch in dieser Rolle.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Auch der passive Rechtsschutz ist in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.

Zusatzdeckungen

Fahren Sie manchmal mit Autos anderer Personen, haben Sie ein Haustier, oder zünden Sie gerne zu Hause Kerzen (Achtung: Grobfahrlässigkeit) an? Diese und weitere Risiken können Sie zusätzlich versichern lassen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen:

  • Fremdlenkerversicherung: Falls Sie als Lenkerin oder Lenker das Auto des Kollegen beim Parkieren beschädigen, kommen wir für die Schäden auf, wenn das fremde Fahrzeug nicht bereits vollkaskoversichert ist oder der Besitzer durch Ihr Manöver einen Bonusverlust bei der Fahrzeugversicherung erleiden würde. 
  • Carsharing- und Mietfahrzeuge: Mit der Zusatzdeckung sind teure Zusatzversicherungen von Autovermietungen überflüssig, da sie allfällige Schäden beim Benutzen von Carsharing- oder Mietfahrzeugen übernimmt.
  • Haustierschäden an Mietwohnungen: Dieser Versicherungsbaustein ist sinnvoll, wenn Sie Haustiere haben und sich auch gegen Schäden durch diese an Ihrer Mietwohnung absichern möchten – etwa gegen Kratzspuren der Katze an der Tür. Andere Haftpflichtfälle durch Haustiere sind bereits in der Grunddeckung abgesichert.
  • Pferdemiete: Wenn Pferde in Panik geraten, kann schnell grosser Schaden entstehen. Mit dieser Zusatzdeckung übernehmen wir die Kosten für unfallbedingte Schäden an geliehenen, gemieteten, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittenen Pferden.
  • Jagdhaftpflicht: Auf Wunsch bieten wir auch Schutz für Haftpflichtrisiken aus der Jagd.
  • Grobfahrlässigkeit: Falls Sie auch bei selbst verursachten Schäden auf der sicheren Seite sein möchten – etwa wenn unbeaufsichtigte Kerzen einen Brand in Ihrer Wohnung verursachen sollten –, werden die Leistungen der AXA mit der Zusatzdeckung selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt.
  • Schlüsselverlust und Schlüsseldienst: Das Öffnen und Austauschen von Schlössern ist immer teuer. Wenn Sie beispielsweise den Schlüssel zu Ihrer Miet- oder Ferienwohnung verlieren, organisieren wir den Schlüsseldienst und übernehmen auch die Schlossänderungskosten.
  • Handwerker-Notfall-Service: Damit kleine Schäden nicht unnötig grösser werden – etwa wenn Sie ein verstopftes Abflussrohr haben und schnelle Unterstützung nötig ist –, kümmern wir uns um eine Handwerkerin oder einen Handwerker und übernehmen die Kosten.
  • Datenrettung und Virenentfernung: Wenn durch einen Virus beispielsweise alle Familienfotos auf Ihrem PC verschwunden sind, organisieren wir Expertinnen bzw. Experten, die sich um die Wiederherstellung der Daten kümmern.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Ein durch Sie verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann schnell ins Geld gehen. Fällt er höher als Ihre Versicherungssumme aus, bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Sie gemäss der gesetzlichen Privathaftpflicht für den Rest selbst aufkommen müssen. Um das zu vermeiden, beträgt die minimale Deckungssumme der AXA Haftpflichtversicherung 5 Millionen Franken – noch sicherer ist es jedoch, Sie wählen gleich 10 oder 20 Millionen.


Ist die Haftpflichtversicherung obligatorisch?

Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen. Denn wenn Sie beispielsweise einen Unfall mit einem Familienvater verursachen, müssen Sie für dessen Lohnausfall und die Behandlungskosten aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten.


Sind Schäden durch Kinder abgesichert?

Eltern haften bekanntlich für ihre minderjährigen Kinder. Wenn die Kleinen das Treppenhaus mit Wandgemälden verschönern oder im Laden unabsichtlich eine Produktpräsentation umstossen, ist das unangenehm, aber grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt auch für Situationen, in denen Gotte, Götti oder die Grosseltern auf die Kinder aufpassen.

 


Was es kostet (mit Novartisrabatt)

Team Versicherungsberatung Novartis