Motorfahrzeuge

Jeder Halter eines Motorfahrzeuges braucht obligatorisch mindestens eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Ergänzend kann eine Kasko- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

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Versicherte Gefahren

Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

Sie deckt Personen- und/oder Sachschäden, die durch den Betrieb des versicherten Motorfahrzeuges verursacht werden, gleichgültig wer zum Zeitpunkt des Schadenereignisses das versicherte Fahrzeug lenkte.

Teilkaskoversicherung
Diese deckt Diebstahl-, Hagel/Sturmwind-, Elementar-, Glasbruch-, Feuer-, Schneerutsch- und Tierschäden am eigenen Fahrzeug.

Vollkaskoversicherung
Diese deckt zusätzlich zu den Teilkaskorisiken die am eigenen Fahrzeug infolge Kollision entstandenen Schäden. 


Tipps

In der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung wird ein Rabattstufen System angewandt und die Vollkasko-/Kollisionskasko-Versicherung kennt ein Bonus-/Malussystem, das von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausgestaltet ist. Kein solches System kennt die Teilkasko-Versicherung. Um im Schadenfall die aktuelle Stufe abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Bonusschutzversicherung. Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadenfalles,  kann der Versicherer Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Auch hier empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung, wobei Alkohol-, Drogen und Medikamentenmissbrauch nicht versichert werden können. Eine sogenannte Motorfahrzeugunfallversicherung empfiehlt sich nur, wenn der Halter häufig fremde Personen mitführt und über deren Versicherungsdeckung im Ungewissen ist. Schliessen Sie nur einjährige Verträge ab.


Dienstfahrten

Haben Sie mit Ihrem Privatwagen auf einer bewilligten Dienstfahrt einen Schaden verursacht, dann gibt Ihnen das beiliegende Informationsblatt weitere Auskunft:

Merkblatt AXA für Dienstfahrtenkasko 



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