Überblick

SOZIAL- UND PERSONENVERSICHERUNGEN

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Erwerbsersatzordnung (EO)

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind verpflichtet, sich in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu versichern.
Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (Invalidenversicherung - IV), Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung - ALV) und eine Erwerbsersatzordnung (EO).

Sie sind gesetzlich festgelegt als Jahresprozent und werden monatlich von den Löhnen der Arbeitnehmer abgezogen.

Krankenkasse

Laut Gesetz müssen sich alle Arbeitnehmer persönlich gegen die Folgen von Krankheiten versichern. Alle Versicherungsangelegenheiten werden direkt zwischen den Arbeitnehmern und der Versicherungsgesellschaft geregelt. 

Kollektive Krankentaggeldversicherung

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Unfall- und Berufskrankheitenversicherung

Für Arbeitnehmer ist es obligatorisch, gegen Arbeitsunfälle (BU) und Berufskrankheiten (BU) versichert zu sein. Und Nichtberufsunfälle (NBU). Ausgeschlossen sind Arbeitnehmer mit weniger als acht Wochenarbeitsstunden. Sie sind nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. 

Nur der Standort "Rotkreuz" hat eine Zusatzversicherung über die Kollektivversicherung als Ergänzung zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) abgeschlossen, deren Übernahme für die Arbeitnehmer für die Arbeitnehmer obligatorisch ist. 

Personalvorsorge (Pensionskasse)

Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist der Beitritt zu Novartis in der Schweiz für alle Mitarbeitenden obligatorisch, die die die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Exemplar des Vorsorgereglements wird jedem Mitarbeitenden, der die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt, zusammen mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt. Die finanziellen Beiträge werden monatlich von den Gehältern der Mitarbeitenden abgezogen. Bitte wenden Sie sich direkt an unser Pensionskassen-Kollegen. 



Wichtig

Unsere Beratung erfolgt nach objektiven Kriterien, gestützt auf die von den Mitarbeitenden erhaltenen Informationen. Für den definitiven Abschluss beziehungsweise Nicht-Abschluss sind ausschliesslich die Mitarbeitenden selbst verantwortlich.