Unfall

Kurz und bündig

Sie als Novartis Mitarbeiter in der Schweiz sind gemäss dem Bundesgesetz "UVG", bei der SUVA grundversichert.

Factsheet Unfallversicherung: Übersicht über die Leistungen (suva.ch)

Unfall oder Krankheit? Welche Versicherung bezahlt? (suva.ch)

Die Leistungen sind gesetzlich limitiert (!)* 

Gemäss dem Schweizerischem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfälle versichert.


*Überprüfen Sie Ihre persönliche Unfalldeckung

Heilungskosten (Pflegeleistungen und Kostenvergütungen)

Sie sind durch die SUVA-Unfallversicherung bei Spitalaufenthalten für die Kosten der Behandlung, Unterkunft und Verpflegung in der allgemeinen Abteilung versichert. Falls Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Versicherung für halbprivate oder private Abteilung haben, ist dort in der Regel das Unfallrisiko miteingeschlossen. Es empfiehlt sich jedoch, das zu prüfen. Bei einem Unfall im Ausland sind die Unfallversicherungsleistungen eingeschränkt: Es wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Es ist empfehlenswert, sich z.B. bei Reisen in die USA, Kanada und Australien zusätzlich zu versichern. Auch Reise-, Transport-, Bergungs- und Rettungskosten bei medizinischer Notwendigkeit sind im Ausland betraglich begrenzt versichert. Hier hilft ebenfalls eine zusätzliche Versicherung. Bei SWICA wäre dies z.B der Unfallzusatz "Infortuna Heilungskosten Zusatzversicherung".


Zahlt die Versicherung trotz Kündigung weiter?

«Ich hatte einen Unfall. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig und erhalte Taggelder der betrieblichen Unfallversicherung. Jetzt möchte ich meine Stelle kündigen. Erhalte ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin Unfalltaggelder?»

Ja. Laut Gesetz erlischt der Taggeldanspruch gegenüber der Unfallversicherung erst mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer ­Rente oder mit dem Tod des Versicherten. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ändert nichts daran – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Sie werden also so lange Unfall­taggelder erhalten, bis Sie wieder voll ­arbeitsfähig sind oder eine Invalidenrente erhalten.

2010_D_Original_de_21071.pdf


Melden Sie einen Unfall raschmöglichst

Unfallmeldung über das Novartis Intranet bitte hier:  UKA Send (novartis.intra)  

Oder SunetLight | Suva

SUVA Kostengutsprachen

SUVA Basel Telefon +41 58 411 12 13, E-Mail: suva.mitte@suva.ch, Kd-Nr 412-8036.0

Nicht vergessen

Klären Sie ab, ob Sie eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen haben (in der Regel Ihre Krankenzusatzversicherung) und informieren Sie die Leistungserbringer mit entsprechender Versicherten Nummer. 

Unfall im Ausland, Notfall?   

Wenn Sie sich im Ausland befinden und Hilfe benötigen, +41 848 724 144  Assistance Soforthilfe